Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Zaunpfähle, Bau- und Abbruchholz sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI-III angehört.
Wenn Hölzer verschiedener Kategorien AI bis AIV vermischt werden, muss der gesamte Container auf die höchste Kategorie deklariert werden
Was gehört hinein?
Behandeltes Holz (z.B. mit Holzschutzmitteln, lackiertes Holz)
Schadstoffbelastetes Holz z.B. Bahnschwellen, Jägerzaun, Holz aus Dachkonstruktionen)
Vermodertes Holz
Was darf nicht hinein?
keine Sonderabfälle wie z.B. Asbest/Eternit, KMF, Mineralwolle, Styropor,
Abfälle aus Brandschaden, krankenhausspezifische Abfälle, Speisereste,