Eternit (Asbest)
Eternitplatten sind Faserzementplatten. Sie wurden bis zum Jahre 1993 mit dem gesundheitsschädlichen Asbest gemischt. Die Asbestfasern sollten den Zementplatten Stabilität geben. Heutzutage sind diese Fasern durch Glas oder Kunststoff ersetzt.
Die Entsorgung solcher Materialien unterliegt strengsten Vorschriften und muss zwingend eingehalten werden, da schon der kleinste Riss oder Bruch Folgen hat.
Die Eternitplatten müssen nach dem Entfernen zum Wertstoffhof gebracht werden, wo sie vor der vollständigen Entsorgung gesondert gelagert werden. Dafür müssen die Asbestplatten in sogenannten staubdichten Big Bags zu transportieren werden. Außerdem müssen Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine nachgewiesen.
• Das Zerkleinern asbesthaltiger Abfälle ist nicht zulässig
• Asbesthaltige Abfälle sind getrennt von asbestfreien Abfällen zu halten. Sie sind am Anfallort in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen ohne Gefahr für Mensch und Umwelt so zu sammeln, dass jegliche Freisetzung von Asbest und asbesthaltigen Stäuben (z. B. durch Umfüllen, Kippen, Werfen) vermieden wird.
Bei illegaler Eternit-Entsorgung drohen hohe Geldstrafen, die im Bußgeldkatalog für illegales Entsorgen festgelegt sind. Die Höhe der Geldstrafe hängt von der Menge ab und unterscheidet sich je nach Bundesland.
Wenn Sie unerlaubt Asbest entsorgen, müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
In Hessen können bei schädlichen Verunreinigungen in Zusammenhang mit der illegalen Entsorgung von Asbest Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 € anfallen.
Damit keine unnötigen Komplikationen entstehen, empfiehlt es sich, Eternitplatten von einem Experten entfernen und entsorgen zu lassen. Das erspart eine Menge Arbeit und senkt das Risiko einer Asbestbelastung deiner Umwelt.
!!!ACHTUNG!!!
Die Entsorgung von allen asbesthaltigen Materialien ist NICHT über unseren Recyclinghof möglich. Bei gewünschter Entsorgung können wir diese ausschließlich über unseren Containerdienst anbieten. Bitte lassen Sie sich vorab von uns beraten, sodass die Entsorgung für alle Beteiligten reibungslos und ordnungsgemäß stattfinden kann.

Was gehört hinein?
- Wellasbestplatten und Kunstschieferplatten (Wellethernit)
- Asbestfassaden
- Andere rein-asbesthaltige Baustoffe
Was darf nicht hinein?
- Andere Abfallsorten
