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Dämmmaterial

Dämmmaterial

Dämmmaterial besteht häufig aus gefährlichen Stoffen wie zum Beispiel Glas- und Steinwolle, Mineralfaser, etc. Die Entsorgung solcher Materialien unterliegt strengsten Vorschriften und muss zwingend eingehalten werden.

Diese Abfälle sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältern ohne Gefahr für Mensch und Umwelt zu sammeln, zu lagern und zu beseitigen.
• Das Zerkleinern solcher Abfälle ist nicht zulässig
• Dämmaterial ist getrennt von anderen Abfällen zu halten. Sie sind am Anfallort in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen ohne Gefahr für Mensch und Umwelt so zu sammeln, dass jegliche Freisetzung von Dämmmaterialien und z. B. durch Umfüllen, Kippen, Werfen vermieden wird.

Bei illegaler Dämmwolle-Entsorgung drohen hohe Geldstrafen, die im Bußgeldkatalog für illegales Entsorgen von Dämmwolle festgelegt sind. Die Höhe der Geldstrafe hängt von der Menge ab und unterscheidet sich je nach Bundesland.
Wenn Sie unerlaubt Dämmmaterial entsorgen, müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
In Hessen können bei schädlichen Verunreinigungen in Zusammenhang mit der illegalen Entsorgung von Dämmwolle Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 € anfallen.

!!!ACHTUNG!!!

Die Entsorgung von Dämmmaterial  ist NICHT über unseren Recyclinghof möglich. Bei gewünschter Entsorgung können wir diese ausschließlich über unseren Containerdienst anbieten. Bitte lassen Sie sich vorab von uns beraten, sodass die Entsorgung für alle Beteiligten reibungslos und ordnungsgemäß stattfinden kann.

Was gehört hinein?

  •     Künstliche Mineralfaser
  •     Mineralwolle
  •     Dämmwolle
  •     Glas- und Steinwolle

Was darf nicht hinein?

  • Abfälle jeder Art
  • Störstoffe jeder Art
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